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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13   

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https://dejure.org/2015,104133
LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13 (https://dejure.org/2015,104133)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 3 U 78/13 (https://dejure.org/2015,104133)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 3 U 78/13 (https://dejure.org/2015,104133)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13
    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (so die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur § 65 Abs. 6 SGB VII nachgebildeten Vorschrift des § 46 Abs. 2a des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI), vgl. etwa Urteil vom 08. Oktober 2010 - L 3 R 84/09 -, zitiert nach juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, zitiert nach juris Rn. 18 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09

    Versorgungsehe; Ehevertrag; Erbvertrag; Leberzirrhose

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13
    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (so die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur § 65 Abs. 6 SGB VII nachgebildeten Vorschrift des § 46 Abs. 2a des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI), vgl. etwa Urteil vom 08. Oktober 2010 - L 3 R 84/09 -, zitiert nach juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, zitiert nach juris Rn. 18 ff.).
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